Fehlzeitenregelung

Kann ein/e Schüler/in nicht am Unterricht teilnehmen, muss das Fehlen im Timer von den Erziehungsberechtigten eingetragen und entschuldigt werden.

 

Sollte ein/e Schüler/in, am Tag vor oder nach den Ferien fehlen, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Ausnahmen gelten bei speziellen Beurlaubungen durch die Schulleitung.

 

Fehlzeiten bzw. Fehltage werden im Zeugnis mit entschuldigt oder unentschuldigt vermerkt.