Ein Besuch der Klasse 7b bei Gericht

Am Mittwoch den 15.03.2023 besuchten wir, die Klasse 7b, mit unserer Gesellschafts- und Klassenlehrerin Frau Stehle das Amtsgericht in Frankfurt, wo wir an einer Gerichtsverhandlung teilgenommen haben. Wir haben uns an der HBS getroffen und sind dann als Klasse mit der S-Bahn von Nieder-Roden nach Frankfurt – Konstablerwache gefahren. Zum Amtsgericht sind wir etwa 5 Minuten gelaufen. Die Gerichtsverhandlung begann mit 10-minütiger Verspätung, da der Angeklagte durch einen Stau auf der Autobahn verspätet kam.

 

In der Verhandlung ging es um einen jungen Mann, der zum Zeitpunkt der Straftaten schwer heroinabhängig war. Er wurde in drei Punkten von der Staatsanwaltschaft angeklagt:

  1. Widerstand gegen die Staatsgewalt
  2. Einbruch
  3. Sachbeschädigung

Als der Richter den Raum betrat, sind alle aufgestanden. Nachdem sich der Richter setzte, durften sich alle Anwesende auch setzen.

 

Zu Beginn stellte der Richter, der vorne in der Mitte saß, den Angeklagten vor:

Pascal S., 26 Jahre, zum Zeitpunkt der Straftaten war er schwer heroinabhängig. Seit seinem 15. Lebensjahr nahm er Drogen, erst Cannabis, dann Amphetamine, schließlich Kokain und seitdem er 18 Jahre alt ist, Heroin. Der Angeklagte lebte in schwierigen Familienverhältnissen und hat eine Schwester.

 

Als nächstes las der Richter die Klageschrift vor:

Der Angeklagte wird beschuldigt Polizeibeamte beschimpft und bedroht zu haben, nachdem diese ihn auf die Maskenpflicht hinwiesen. Der Angeklagte griff einen der Polizisten an, als er abgeführt werden sollte.
2020 brach der Angeklagte in einen Kiosk im Frankfurt Hauptbahnhof ein. Er brach die Schiebetür auf und versuchte mit einem herumliegenden Messer, die Kasse zu öffnen. Da das Messer abbrach, misslang der Raubversuch. Bei der Flucht konnte er durch DB-Sicherheitsbeamte festgehalten werden, bis die Polizei eintraf.
Bald darauf zerschlug der Angeklagte eine Fensterscheibe eines Kiosks im Bahnhof Frankfurt Griesheim mit einem Hammer. Dabei verletzte er sich und floh, als er von Putzkraft erwischt wurde. Diese konnte aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht gleich die Polizei rufen.

Der Angeklagte konnte trotzdem durch einen DNA-Abgleich (Blut an der Fensterscheibe) überführt werden.

 

Anschließend durfte der Angeklagte das Wort ergreifen. Er saß links vom Richter und zwischen dem Verteidiger und den Begleitern. Er konnte sich jedoch an viele Sachverhalte nicht mehr erinnern und wiederholte sich ständig. Er erzählte das er einem Dealer und Zuhälter namens Benny begegnet war, der von einem jungen Mädchen begleitet wurde und dass das Mädchen im Hotel eingesperrt werden sollte. Der Angeklagte ging darauf hin zur Polizeistation um dem Mädchen zu helfen. Weil er keine Hilfe von der Polizei bekam, beleidigte der Angeklagte die Beamten aus Wut. Da der Angeklagte an einer paranoiden Schizophrenie leitet, existierte diese Problematik nur in seinem Kopf.

 

Danach wurden als Zeugen eine Polizistin und ein Mann aufgerufen. Sie saßen dem Richter gegenüber. Die Polizistin und der Mann bestätigten die Straftaten.

Ein dritter Zeuge muss aufgrund des nicht Erscheinens 150€ Strafe zahlen.

 

Nachdem ergriff der Gutachter (Psychiater) das Wort und erklärte die psychische Verfassung und Krankheit des Angeklagten. Der Psychiater saß neben dem Staatsanwalt und rechts vom Richter.

 

Zuletzt besprachen sich der Staatsanwalt, der Verteidiger und Richter leise.

Zum Abschluss wurde vom Richter das Urteil verkündet. Der Richter sieht keine Notwendigkeit, die Strafe zusätzlich zu verlängern, da der Angeklagte bereits seit über einem Jahr in Haft sitzt und sich aktuell in einem psychiatrischen Krankenhaus des Gefängnisses befindet. Er wird bis April 2024 in Haft bleiben, da er aufgrund anderer Straftaten bereits vom Amtsgericht in Heidenheim verurteilt wurde.

Die paranoide Schizophrenie des Angeklagten wird in der Psychiatrie erfolgreich behandelt und er kann seine Krankheit inzwischen reflektieren. Er nimmt keine Drogen mehr und wünscht sich selbst, dass es so bleibt. Das Verfahren wird eingestellt.

 

Grundsätzlich empfinde ich die Entscheidung des Richters als richtig. Meiner Meinung nach muss darauf geachtet werden, dass der Angeklagte weiter in psychischer Behandlung bleibt und erst aus der Psychiatrie entlassen wird, wenn man von seiner Heilung ausgehen kann.

 

Text: Diego, Klasse 7b, 30.03.2023